Beispiel 1
Text 1
Führerscheinfreiheit bis 15 PS
Die neue Regelung, nach der Boote bis zu einer Leistung von 15 PS (11,03 KW) ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden dürfen, ist mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorgesehen. Die Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- wie seewärts) mit Ausnahme des Rheins. Welche Wasserstraßen zu den Bundeswasserstraßen gehören, ist dem Bundeswasserstraßengesetz zu entnehmen. Bei Unklarheiten geben die regional zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter Auskunft.
Im Binnenbereich gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Seebereich gilt das Mindestalter von 16 Jahren erst ab einer Motorisierung von mehr als 3,68 KW/5 PS. Es bleibt damit bei der bisherigen Regelung, nach der im Seebereich auch Kinder und Jugendliche Boote bis 5 PS unter Aufsicht führen dürfen.